Ich arbeite in einem WfbM und auch hierüber wurde mal diskutiert. Bisher war die Regelung, dass auch zu einem Fiktivgehalt von 80% des deutschen Durchschnitteinkommens in die Rentenkasse eingezahlt wird. Eine Einführung des Mindestlohns in WfbMs darf aber nicht dazu führen, dass entsprechend des Mindestlohns in die Rentenkasse eingezahlt wird, sonst bedeutet das Armut im Alter und Aufstockung. Es wäre wichtig, dass Werkstattbeschäftigte sehen, dass wir auch dafür sorgen, dass sie nicht im Alter verarmen.
| Programmantrag: | ENTWURF LANDTAGSWAHLPROGRAMM 2026 - Kapitel 3 - Rheinland-Pfalz für alle gerecht gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Carsten Neubauer (KV Kusel) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-3-374 |
| Angelegt: | 23.10.2025, 03:08 |