Ich arbeite in einem Werkstatt für behinderte Menschen und diese Thema ist auch schon mehrmals auf der Arbeit gefallen. Viele Arbeiten nur Teilzeit in dem Werkstatt und eine Mindestlohn würde kaum zu einer Besserung der Lebenslage führen, da diese auf dem Grundsicherung für Erwerbsgeminderte angerechnet werden würde. Da wäre es besser sich an den Vorschläge der BAG WfbM zu orientieren (Link: https://www.bagwfbm.de/article/6220 ). Da hätte man die Möglichkeit zu einem Grundeinkommen die sich an dem gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeit orientiert und dass der Werkstattlohn anrechnungsfrei ist. Im Vorschlag der BAG WfbM steht halt, dass dieser Grundeinkommen "auskommlich" und oberhalb der Grundsicherung sein soll. Das Problem der Finanzierbarkeit soll entsprechend addressiert werden, da durch die Funktionsweise von WfbMs diese nie im Leben ohne ergiebige staatliche Zuschüsse einen Mindestlohn gewährleisten können.
| Programmantrag: | ENTWURF LANDTAGSWAHLPROGRAMM 2026 - Kapitel 3 - Rheinland-Pfalz für alle gerecht gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Carsten Neubauer (KV Kusel) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 23.10.2025, 03:14 |