Die Forderung zu den Geburtshilflichen Abteilungen ist richtig. Sie passt aber besser an diese Stelle.
Oben würde sie sonst mit den Regiokliniken in Verbindung gebracht, die keine stationäre Geburtshilfe vorsehen.
Das Benachteiligungsverbot für ambulante Einrichtungen ist mE missverständlich. Hier ist auch zu beachten, dass das Land keine ambulanten Einrichtungen fördern darf.
Kommentare