>>Das Hebammengesetz führt die Berufsbezeichnung „Hebamme“ einheitlich für alle Geschlechter (weiblich /
männlich / divers) ein. Die männliche Sonderbezeichnung „Entbindungspfleger“ wird nicht weitergeführt.<< [Quelle: HebRefG
BT-Drs. 19/10612 vom 4. Juni 2019, S. 41]
In Deutschland gibt es ca. 26.000 weibliche und ca. 6-30 männliche Hebammen. [Quelle: https://hlz.hessen.de/fileadmin/user_upload/Hebammen_IV_maennliche_Downloadversion.pdf]
Nur die aktuell rechtlich zutreffende Berufsbezeichnung >Hebamme< zu verwenden könnte suggerieren, es sind nur weibliche Hebammen gemeint, da die Neuregelung im HebRefG von 2019 vermutlich nicht in der Breite der Bevölkerung bekannt ist; dies auch ob der Jahrhunderte alten Tradition weiblicher Hebammen und der bislang geringen Anzahl männlicher Hebammen.
Programmantrag: | ENTWURF LANDTAGSWAHLPROGRAMM 2026 - Kapitel 3 - Rheinland-Pfalz für alle gerecht gestalten |
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Antragsteller*in: | Georg Sprung (KV Landau) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.10.2025, 08:42 |
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