Auch mit den zuletzt neu geschaffenen 250 Stellen für Förderlehrer an Grundschulen sind die Schulen in Rheinland-Pfalz in diesem Bereich immer noch unterpersonalisiert. Die neue Vorgabe, dass Förderlehrer sich ausschließlich mit Kindern mit Fördergutachten beschäftigen dürfen, läuft im Schulalltag komplett ins Leere, zumal viele Kinder mit Förderbedarf (noch) kein Gutachten haben. Wie auch bei den Kitas sind I-Kräfte für die Inklusion an Regelschulen essentiell. Sie stehen aufgrund der Antrags-Bürokratie aber oft erst Monate oder Jahre nach Feststellung eines Bedarfs zur Verfügung. Dadurch verfestigt und verschlimmert sich der Föderbedarf bei den betroffenen Kindern oft unnötig, mit den entsprechenden Folgen für das gesamte System.
Viele Kollegien lehnen Inklusion ab, weil sie sich fachlich und persönlich nicht in der Lage sehen, Kinder mit hohem Förderbedarf zu betreuen. Auch wenn diese Einstellung manchmal auf persönlicher Ablehnung der Idee von Inklusion als solcher beruht und damit bedauerlich ist, ist sie dennoch Realität. Ein Paradigmenwechsel, in dem Inklusion zur Normalität wird und nicht lästige Pflicht ist, erreichen wir nur durch eine adäquate und unbürokratische Ausstattung aller Schulen mit den nötigen Ressourcen, insbesondere entsprechend ausgebildete Förderpädagogen und I-Kräften.
Eine Steigerung der Zahl der Förderlehrer an Regel- und Schwerpunktschulen, auch für die Grundversorgung und Förderung vor Abschluss eines Gutachtenverfahrens, sowie eines von der Schule flexibel einsetzbaren I-Kräfte-Pools ist darum ein wichtiger Baustein zur Realisierung des Rechts auf Inklusion.
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