Grundsätzlich schlage ich vor den Begriff: "Pflegekraft" zu vermeiden und dafür den Begriff: "Pflegefachperson" zu verwenden. Damit soll vor allem der "Mensch im Pflegeberuf" in den Vordergrund gestellt werden und nicht die reine "Arbeitskraft". Pflegende sind keine Planstellen oder Kennzahlen sondern Teil eines sich professionalisierenden Heilberufs! Wir sind mehr als nur unsere Arbeitskraft! Dies sollte sich auch in unserem Verständnis der berufsständischen Selbstverwaltung (Pflegekammer) zeigen.
Den Satz: [...] muss sie aber ihre Kommunikation und internen Abläufe verbessern [...] halte ich für übergriffig und bevormundend. Die Unterstützung an Bedinungen zu knüpfen, halte ich für einen massiven Eingriff in genau die Selbstbestimmung, die man ursprünglich der Berufsgruppe zusprechen wollte. Damit werten wir das (ehrenamtliche) Engagement vieler Kolleg:innen aus dem Vorstand und der Vollversammlung pauschal ab. Der angeführte Passus schürt nur Misstrauen und hilft außschließlich den Personengruppen, die seit Jahren versuchen das Kammerwesen für uns Pflegende zu zerstören und damit die Berufsgruppe zu schwächen.
Einige der Probleme, wie z.B. die Pflichmitgliedschaft (ein Hauptkritikpunkt der Gegner:innen) oder die Finanzierung (Beitragserhöhung, Haushalt) sind auch die Folgen eines Sonderwegs, der sich aus einer fehlenden Abstimmung zwischen der Bundes- und Landesebene ergeben. So sind Pflegefachpersonen automatisch Mitglied und verpflichtet ihren Mitgliedsbeitrag zu zahlen, sobald Sie eine pflegeberzogenes Arbeit in RLP aufnehmen. Die Registierung, wozu die Pflegenden eigentlich verpflichtet sind, erfolg meist erst im Anschluss / oder leider auch nicht! Bei Mediziner:innen dagegen ist die Registrierung bei ihrer zuständigen Kammer die Voraussetzung eines jeden Arbeitsverhältnisses. Eine gute interne Kommunikation oder ein Prozess kann erst beginnen, wenn man das jeweilige Mitglied kennt oder einen Kontakt herstellen kann.
Dies ist nur ein Beispiel, wie sich die derzeitigen Rahmenbedingungen und Rechtsprechung bereits jetzt, auf die Kommunikation und Prozesse innerhalb der Kammer auswirken und den Handlungsspielraum einschränken. Daher sollten wir lieber die geltenden Regelungen auf Bundes- und Landesebene überdenken und der Landespflegekammer nicht einfach mit dem erhobenen Zeigefinger drohen!
Zu den Aufgaben nach HeilBG gehört es: "[...] die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln, zu fördern und zu betreiben, [...]" daher sollte der Begriff: Fortbildung in unserem Programm noch ergänzt werden. Auch in diesem Bereich gibt es zahlschreiche Schnittstellen, die zwischen Mitglied, Arbeitgeber, Land und Kammer abgestimmt werden müssen.
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Conny Stump:
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