Die Gefahren durch Drohnenüberflüge sind in RLP real und müssen sich nicht ausschließlich auf Spionageversuche beschränken. Jüngste Beispiele zeigen, dass auch Gefahren für den Luftverkehr und damit verbundene Einschränkungen bestehen, die im Sinne hybrider Kriegsführung weiter zur beabsichtigten Verunsicherung der Bevölkerung und Destabilisierung des Vertrauens in die staatlichen Strukturen beitragen. Für eine effektive Drohnenabwehr müssen wir uns daher nicht nur rechtlich, sondern auch technisch in die Lage versetzen, Landungen von Drohnen auch mit Zwang durchzusetzen. Dabei müssen sich Gefahren durch Drohnen nicht ausschließlich auf hybride Bedrohungen beschränken: es sind auch terroristische oder anderweitig motivierte Anschlagsszenarien denkbar. In dem Moment des Erkennens der Bedrohung wird eine genaue Einordnung (hybride Bedrohung, Anschlagsszenario, anderweitig motivierte Straftat,...) und die damit verbundene Klärung der Zuständigkeitsfrage (Polizei oder Bundeswehr?) nicht möglich sein. Daher müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die bestehenden Gefahren nicht durch ein Weiterreichen von Verantwortlichkeiten verwirklichen.
| Programmantrag: | ENTWURF LANDTAGSWAHLPROGRAMM 2026 - Kapitel 4 - Rheinland-Pfalz für alle lebenswert gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Michael Lichter (KV Trier) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 24.10.2025, 16:25 |