siehe schon Kap. 3, Zeilen 25 / 275 / 593
Es gibt bereits einen "gesetzlich verankerten" Anspruch auf Pflegezeit im Sinne einer Freistellung für die Pflege von Angehörigen. Was fehlt, sind Lösungen für den Einkommensausfall und fehlende oder reduzierte Rentenbeiträge.
Siehe Antrag Corinna Rüffer, 3-566: "Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Pflegezeit zur Freistellung von der Arbeit ein, die mit einer Lohnersatzleistung verbunden ist."
Wenn das gemeint ist, bitte klarstellen.