Achtung! Wir wollen keinesfalls alle Schutzgebiete vollständig auf der gesamten Fläche bewirtschaften. Daher muss der ursprüngliche Satz raus bzw. geändert werden. Ganz schlimm ist auch das Verständnis, dass Natur erst "aufgewertet" oder "inwertgesetzt", also für den Menschen genutzt werden müsse. Diesen Kontext müssen wir vermeiden.
Auf Teilflächen in Naturschutzgebieten oder im Biosphärenreservat gibt es Landwirtschaft und das ist auch gut so. Es geht darum diese Flächen naturnäher, also ökologischer zu bewirtschaften.
Die Schaffung von neuen Lebensräumen dort, wo sie einmal waren oder wo es besonders geeignet erscheint, kommt aus dem Kontext der Wiederherstellungsverordnung (NRL).
| Programmantrag: | LANDTAGSWAHLPROGRAMM 2026 - Kapitel - 1 - Rheinland-Pfalz für alle nachhaltig gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Ökologie, Energie & Abfall (dort beschlossen am: 17.10.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: LTWP-1-121 |
| Angelegt: | 19.10.2025, 13:54 |