Die Kommunen legen die Hundesteuer individuell fest und können auch darüber entscheiden unter
welchen Bedingungen diese entfällt. Ein Erlass der Hundesteuer (evtl auch befristet auf das erste
Jahr) bei Adoptionen aus einem Tierheim kann die Entscheidung unterstützen ein Hund aus dem Heim
zu adoptieren und somit das Tierheim entlasten. Evtl. kann von Landesebene aus hier ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden. Jedes aus dem Tierheim vermitteltes Tier zählt und spart auch an andere stelle für die Kommunen kosten.